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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme an Coachings, Seminaren, Schulungen und Workshops

 

  1. Begriffsbestimmungen

Anbieter im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist Klaus Neuffer, Köstlinstr. 3, 70499 Stuttgart, Deutschland (Therapeutische Praxen in Stuttgart und Pforzheim, Pferdegestütztes Coaching, Coaching, Aus- und Weiterbildung.

Als Vertragspartner des Anbieters im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gilt das Unternehmen oder sonstige Dritte, der für sich selbst oder für andere beim Anbieter bucht und teilnimmt.

Der Vertrag kommt mit dem Vertragspartner und / oder Teilnehmer zustande. Diese buchen die vom Anbieter angebotenen Coachings, Seminare, Schulungen, Workshops oder vergleichbare Aus- und Weiterbildungsangebote (nachfolgend Seminare genannt) entweder für sich selbst (Teilnehmer) oder für eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern, wie z.B. Angestellte eines Unternehmens, Mitglieder eines Vereins oder andere Gruppen.

Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Der Anbieter informiert über Online- und Printmedien über die angebotenen Seminare und Schulungen. Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem Vertragspartner/Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme abzugeben.

2.2 Die Anmeldung zu einem Seminar muss in Textform erfolgen, zum Beispiel auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder über ein auf einer Anbieter-Webseite hinterlegtes Kontakt- bzw. Online-Anmeldeformular.

2.3 Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer/Vertragspartner angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.4 Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg durch den Anbieter zustande.

 

  1. Leistungen, Änderungen des Leistungsangebots

3.1 Der Anbieter sorgt bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür, dass nach aktuellen didaktischen und fachlichen Erkenntnissen vorgegangen wird. Dasselbe gilt auch für die Auswahl der Referenten und Seminarleiter. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen in Online- und Print-Medien des Anbieters.

3.2 Abweichungen und Änderungen organisatorischer und inhaltlicher Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, wenn die Abweichung oder Änderung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

3.3 Bei Bedarf ist der Anbieter dazu berechtigt, den vorgesehenen Referenten durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

3.4 Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern 3.2 und 3.3 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf Zeit und Ort der Seminardurchführung beziehen.  

 

  1. Mitwirkungspflicht Teilnehmer

Der Teilnehmer/Vertragspartner ist zur Mitwirkung von Handlungen verpflichtet, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind und diese vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat der Teilnehmer/Vertragspartner dem Anbieter die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Seminargebühren, Teilnehmerunterlagen, Zusatzleistungen, Urheberrechte

5.1 Die Seminargebühren umfassen die Seminarvorträge und Teilnehmerunterlagen und -skripte, soweit diese vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2 Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inklusive Software, Online-Präsentationen, Fotos, Videos oder anderen Medien) – unabhängig von der Art der Darstellung – liegt beim Anbieter bzw. sofern entsprechend publiziert beim jeweiligen Autor oder Produzenten. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte, sonstige Seminar-Unterlagen oder -Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder teil- oder auszugsweise zu reproduzieren, in digitale Medien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten und / oder Dritten zugänglich zu machen.

5.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Verpflegungs-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten nicht im Seminarpreis enthalten. 

 

  1. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnung wird spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn gestellt und ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner ist berechtigt, 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich und innerhalb der gewährten Frist erfolgen. Spätere Rücktritte gewähren keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer bis 30 Tage vor Kursbeginn zu bestimmen. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr /Verwaltungsgebühr von 30,00 €/Teilnehmer an.

6.2 Der Teilnehmer/Vertragspartner hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und / oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.

6.3 Der Teilnehmer/Vertragspartner ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Einzelteilnehmer etwas anderes geregelt ist.

6.4 Gerät der Teilnehmer/Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer/Vertragspartner ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

  1. Rücktritt / Widerruf

7.1 Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die in einem Seminar angebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aus anderen wichtigen Gründen wie zum Beispiel höhere Gewalt oder plötzliche Erkrankung des Referenten von der Seminar-Durchführung abgesehen werden muss. Der Teilnehmer/Vertragspartner erhält in einem solchen Fall unverzüglich eine entsprechende Mitteilung (Rücktrittserklärung). Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er gemäß der Regelung in Ziff. 8 für den entstandenen Schaden haftet.

7.2 Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehme/Vertragspartner mehr als30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren fällig. Bei einer Absage weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Teilnehmer/Vertragspartner bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen. Die Stornogebühren fallen nicht an, wenn der Absage eine organisatorische Veränderung im Sinne der Ziff. 3.2 zugrunde liegt, die darin besteht, den Veranstaltungsort an einen vom ursprünglichen Veranstaltungsort mehr als 20 km entfernten Ort oder das Veranstaltungsdatum zu verlegen.

7.3 Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. Diese müssen bis 30 Tage vor Kursbeginn bestimmt werden und sind dem Anbieter namentlich und schriftlich vor Kursbeginn mitzuteilen. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr/Verwaltungsgebühr von 30,00 €/Person an. Bei Seminaren mit bestimmten Voraussetzungen an die Teilnehmer, muss die Ersatzperson die Teilnahme-Voraussetzungen erfüllen.

7.4 Dem Teilnehmer / Vertragspartner steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

 

  1. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.

8.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und / oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und /oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

8.3 Wenn die Seminare in den Räumlichkeiten des Vertragspartners stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungs­bestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters.

Der Anbieter haftet nicht für die ein- oder mitgebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

 

  1. Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung eines Seminars erhält der Teilnehmer – sofern dies vorher vereinbart wurde oder gewünscht wird – ein Zertifikat in Form einer Teilnahmebescheinigung, ggf. abhängig vom Seminar auch eine Prüfungsbestätigung.

 

  1. Datenschutz

10.1 Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen.

Für die Seminare und deren ordnungsgemäße Durchführung werden folgende personenbezogenen Daten pro Teilnehmer erhoben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon-Nummer mit Vorwahl und E-Mail-Adresse.

 

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.2 Sofern sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder diese Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und / oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und / oder dieser Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

11.3 Soweit der Teilnehmer/Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Pforzheim als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

Stand: 01.10.2020