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Integrationshilfe – Praxiskonzept

ganzheitlich – systematisch und ressourcenorientiert

Lern- und Leistungsstörungen

Lern- und Leistungsstörungen scheinen mit zunehmender Tendenz Kinder, Jugendliche und deren Familien zu beeinträchtigen, mit krisenhaften Folgen für das aktuelle Zusammenleben, aber auch mit erheblichen Konsequenzen für das Leben der späteren Erwachsenen.

Interdisziplinär

Die Hintergründe werden interdisziplinär diskutiert, vor allem in dem medizinischen, pädagogischen, psychologischen und in den Sozialwissenschaften.

Sie haben ihren Niederschlag gefunden im internationalen Verzeichnis der Krankheiten (ICD), in diversen schulgesetzlichen Regelungen der Länder sowie im Kinder und Jugendhilfegesetzt (K)HG, zuletzt geändert im Jahre 2001.

Moderne Hilfekonzepte entsprechen der Komplexität der Zusammenhänge und basieren mehr und mehr auf sogenannten ganzheitlichen uns systemischen Sichtweisen:

  • Ganzheitlich – Lern-, Leistungs- und Verhaltens-Probleme eines Kindes werden in seine gesamte Entwicklung von Sensomotorik (sensorische Integration), Sprache und Psyche eingeordnet.
  • Systemisch – die Lern-, Leistungs- und Verhaltens-Probleme werden im Kontext seines familiären und sonstigen Umfelds eingeordnet.

Integrativ

Daraus resultieren entsprechend integrative, d.h. interdisziplinäre Unterstützungskonzepte für die Arbeit mit dem Kind / dem Jugendlichen, seinen familiären und jeweiligen professionellen Bezugspersonen. Kreative Integrationshilfe und lösungsorientierte Beratung beschreiben dies in knappster Form.

Kurzdarstellung:

Integrationshilfe ist eine moderne Therapieform für Kinder und Jugendliche mit Lern-Leistungs-Verhaltens-Störungen und deren Familien.

Ihre Merkmale sind:

  • Orientierung an den Ressourcen (Stärken, Kräften) der Beteiligten (Kind/Jugendlicher, Eltern, Schule),
  • Unterstützung für das Kind bzw. den Jugendlichen und dessen Umfeld;
  • Ausgang von einer individuellen Diagnostik zur Förderung und orientierenden Gesprächen mit den Erwachsenen,
  • Je individuelle Förderung unter Einbezug entwicklungsorientierter Ansätze (Sensomotorik, Sensorische Integration, Sprache, psychische Kompetenzen),
  • Berücksichtigung psychologischer, pädagogischer und medizinischer Konzepte,
  • Lösungsorientierte Beratung mit Eltern und Lehrkräften.

1) Integrationshilfe – ganzheitlich, systemisch und ressourcenorientiert.

Durch die Integration pädagogischer, psychologischer und medizinischer Behandlungsmethoden steigen die Chancen für einen qualitativen Sprung in der Unterstützung von Kindern/Jugendlichen und deren Umfeld.

Wesentliche Merkmale der Integrationshilfe sind

  • das individuell abgestimmte Angebot,
  • das Zusammentreffen von Förderansätzen aus verschiedenen Disziplinen
  • und die Unterstützung für Kind und Umfeld.

 

Für das komplexe Erscheinungsbild und die individuell so unterschiedlichen Ausprägungen sind differenzierte Diagnose- und Unterstützungsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Dies hat für die praktische Tätigkeit zur Folge, dass in der systemisch verstandenen Diagnostik das Kind bzw. der Jugendliche im Zusammenhang mit seiner Familie, seiner Schule und seinem weiteren Umfeld beobachtet wird und das immer eine Intervention mit dem Kind/Jugendlichen und mit seiner Umgebung angestrebt wird.

Das wesentliche Ziel der Integrationshilfe ist also die Herstellung einer positiven Entwicklungs- und Lernstruktur – das Kind und das familiäre, das schulische und Kindergartenumfeld brauchen Entlastung, Ermutigung und Erfolge.

Hierfür erarbeitet die Integrationshilfe gemäß eines systemischen Ansatzes eingangs ein Bild der aktuellen Lern- und Verhaltensstruktur, mit einem Blick auf „Kompetenzen und Grenzen“ aller Beteiligten:

  • Frühere Belastungen (Anamnese) und aktuelle Beeinträchtigungen medizinischer, sozialer, psychischer oder pädagogischer Art werden analysiert, gegebenenfalls durch Kooperation mit den zuständigen Fachkräften.
  • Pädagogische Einschätzungen, psychologische und medizinische Befunden werden auf Zusammenhänge und Auswirkungen hin ausgewertet. Hier ist der Stellenwert gesundheitlicher Belastungen einerseits, bzw. sind die Hinweise auf seelische oder drohende seelische Behinderung andererseits herauszuarbeiten.
  • Zugleich findet gemäß der Konzepte der Ressourcenorientierung eine Fokussierung auf Kräfte und Kompetenzen aller Beteiligten statt: Welche Fähigkeiten, Kräfte und Ressourcen bringen alle Beteiligten mit?

1.1) Arbeit mit den Kräften des Kindes

Effektivität

In der Förderung zeigt die ressourcenorientierte Arbeit mit Kindern und Umfeld erwiesenermaßen die größte Effektivität. Daher hat die Unterstützung mehrere Schwerpunkte: Im Mittelpunkt der Integrationshilfe steht in aller Regel die Arbeit mit dem Kind.

Humanistische Psychologie

Die Interventionen orientieren sich an Konzepten der humanistischen Psychologie. Demgemäss ist die therapeutische Situation gekennzeichnet durch emotionale Wärme, Echtheit und einfühlendes Verstehen. Ziel ist es, den Reifungs- und Wachstumsprozess zu fördern, indem emotionale Blockaden, die auf körperlicher Ebene oft ihre Entsprechung finden, abgebaut werden, und indem durch Ermöglichung von Entwicklungsschritten und Lernerfolgen die Persönlichkeit stabilisiert wird.

Diagnostik

Die Unterstützung orientiert sich an den Erkenntnissen aus der Diagnostik zur Förderung. Grundprinzip ist, an den Stärken anzusetzen und die Schwächen zu kompensieren. So werden je nach Einzelfall verschiedene Konzepte in unterschiedlicher Gewichtung einbezogen:

  • medizinisch-neurologisch begründete

z.B. Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung, Sensorische Integration, Körpergefühl, auch visuelle oder auditive Trainings, verstärkte taktilkienästhetische Erfahrungen, z.B. zur Verbesserung von Sprech- und Schreibmotorik, Hand-Auge-Koordination;

  • und/oder psychologisch begründete

z.B. Entspannungstraining, spiel- und verhaltens-therapeutische Elemente;

  • und/oder pädagogisch-methodisch begründete

z.B. Lautgebärden, Silbenarbeit, Morphemarbeit, Orthographie und strukturierte Lernverfahren, Förderung im pränumerischen Bereich, Zahlbegriff und bei schriftlichen Rechenverfahren.

Hier werden förderdiagnostische Strategien vermittelt, individuelle Wahrnehmungs- und Lernkanäle und –strategien berücksichtigt.

Die Kooperation des Kindes steuert dann sehr stark den jeweiligen therapeutischen Prozess mit. In der Regel werden Elemente aus verschiedenen Ansätzen im Gesamtkonzept integriert.

Durch die Integration pädagogischer, psychologischer und medizinischer Behandlungsmethoden steigen die Chancen für einen qualitativen Sprung in der Unterstützung von Kindern / Jugendlichen und deren Umfeld.

1.2) Mit Eltern, Lehrkräften und anderen im Beratungsgespräch

 Das Ziel gemeinsamer Beratungen ist es, Kräfte im Umfeld des Kindes zu mobilisieren, die dazu beitragen können, dem Kind eine positive Entwicklung zu ermöglichen.

Lösungsorientierte Kurzberatung

Die lösungsorientierte Kurzberatung erweist sich im Integrationshilfe-Konzept als sehr effektives Mittel. Mit dieser Methode ist es möglich, vordergründig unterschiedliche bis konflikthafte Zielsetzungen der Gesprächspartner/-innen miteinander zu vereinbaren. Darüber hinaus leistet sie auch einen wesentlichen Beitrag, die Möglichkeiten, Fähigkeiten und Stärken des Kindes sowie der Familie, der Erziehungskräfte und des weiteren Umfelds zu entdecken, bewusst zu machen und zu stützen. Konkret gilt es z. B. die Möglichkeiten zu besprechen, welche Unterstützung Eltern(-teile) benötigen, um ihr Kind noch besser in dieser schwierigen Phase begleiten zu können. Der Ausgang von der Frage: „Was läuft gut?“ – parallel zur ressourcenorientierten Diagnostik – hilft den Klienten, Lösungen und eigene konkrete Schritte zu entwickeln, z. B. zur Entlastung von Situationen wie Hausaufgaben und für allgemeine Be- und Erziehungsprobleme.

Umfeld

Mit Lehrkräften, Erziehern und anderen Begleitern des Kindes werden die Persönlichkeit fördernde Maßnahmen (Hobbys, Sportverein, unterstützende Therapien u.a.) abgesprochen sowie Entlastung in der Schule und im Kindergarten, Unterstützung oder auch Veränderungen der Schullaufbahn kooperativ erarbeitet bzw eine Einschulung erst ermöglicht.

 

Ziel- und Ressourcenorientiert

Die Fokussierung auf Ziele und Ressourcen ist dabei ein bewährtes und erfolgreiches Vergehen und kann im Einzelgespräch, auf Elternabenden, in Elterngesprächskreisen u.a. angewandt werden.

2) Wie Lern- und Leistungs- und Verhaltensstörungen entstehen können

Störungen

Wenn Eltern mit Ihren Schulkindern / Kindergartenkindern um Hilfe ersuchen, stellen sich aktuell sehr unterschiedliche Problemsituationen dar. Denn Entwicklungs- bzw. Lern-Leistungs-Störungen entwickeln sich individuell verschieden und haben sehr unterschiedliche Ausprägungen.

Massive Entwicklungs- bzw. Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen haben jedoch eine entscheidende Gemeinsamkeit: das hochsensible Wechselspiel kindlicher Entwicklung im Kontext seiner elterlichen und familiären Umgebung ist gravierend beeinträchtigt – dies gilt für die sensormotorische, sprachliche und psychische Entwicklung bis hin zu den Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen, eventuell auch mit Spätfolgen in Fremdsprachen.

In der Regel ergibt sich im Zusammenhang mit unterschiedlichen Belastungen ein Mischbild von Verhaltens-, Lern- und Beziehungsproblemen – mit Anforderungen an die erforderliche differenzierte Unterstützung.

 

2.1)   Vorgeschichte

Die aktuell auftretenden, berichteten und zu beobachtenden Belastungen können eine längere Vorgeschichte haben, die sich im Sinne von sogenannten Teilleistungsstörungen oder umschriebenen Entwicklungsstörungen zeigen. Diese werden traditionell als körperliche und gesundheitliche Belastungen bewertet, insbesondere:

  • Störungen im Bewegungs- und / oder Wahrnehmungsbereich (grob-, fein- bzw. feinstmotorisch, taktil-kinästhetisch-vestibulät, auditiv, visuell),
  • Aufmerksamkeitsdefizite (hyperkinetisch, überaktiv, aufmerksamkeitsgestört usw.), sowie
  • Störungen in Sprache und Sprechen (diverse auditive Differenzierungs- und Verarbeitungsstörungen).

 

Folgen:

  • Diese körperlichen Bedingungen haben funktionale Beeinträchtigungen zur Folge, die für sich schon eine erhebliche Belastung bedeuten.
  • Darüber hinaus können die Belastungen Auslöser sein für psychische Auffälligkeiten wie massive Misserfolgserwartungen, erheblich gestörtes Selbstwertgefühl, gestörtes Sozialverhalten schon lange vor Schuleintritt u.a..
  • Die Erziehung und Beziehung zwischen Kind und Eltern/Familie sind erschwert, so dass Hilfe zur Erziehung bzw. Abhilfe für das Kind erforderlich sind. Wenn die Belastungen im familiären Kontext extrem wirksam werden, kann dies eine seelische Behinderung ausmachen – Erziehung unter erschwerten Bedingungen.
  • Die genannten Teilleistungen sind aber auch wesentliche Grundlagen für Schrifterwerb und Rechnen. Schwierigkeiten bei Schuleintritt bedeuten schon beeinträchtigende Voraussetzungen für das erforderliche Zusammenspiel hochdifferenzierter sensorischer, motorischer, sprachlicher und psychischer Kompetenz.

2.2) Aktuelles Erscheinungsbild

Beziehungsstörungen

Über Leistung und Verhalten des Kindes hinaus ist in aller Regel auch die Beziehung zwischen Kind und Eltern(-teil), Geschwistern, häufig auch zum/zur Erzieher/Lehrkraft gestört. Diese Diskrepanz zwischen der Verhaltens-/Leistungs-Disposition des Kindes/Jugendlichen macht die Behinderung aus.

 

Seelische Behinderung

Das Ergebnis kann eine „wesentliche seelische Behinderung“ sein, die die Fähigkeit zur Eingliederung im Alltag sowie in die gesellschaftlichen Institutionen Familie, Kindertagesheim, Schule u. a. „umfänglich, schwer und längerfristig“ beeinträchtigt (Münder).

 

Teufelskreis

Von diesem Ergebnis her ist es dabei eher gleichgültig, ob Belastungen mehr aus psychologischen, medizinischen, sozialen oder pädagogischen Zusammenhängen heraus erklärt und beschrieben werden – sie entwickeln eine Eigendynamik für das Familien-System mit einem die Entwicklung und das Lernen extrem behinderten Wirkungsgefüge zwischen Kind und Umfeld (Eltern, Familie, Schule).

Der „Teufelskreis Entwicklungs- und Lernstörung“ ist wirksam (lt. Breuninger).

 

Unterstützungsbedarf

Es besteht auf jeden Fall Unterstützungsbedarf für alle Beteiligten angesichts

  • Erheblicher körperlicher Beeinträchtigungen,
  • psychischer Belastungen,
  • schon eingetretener oder absehbarer unangemessener Beschulung,
  • in aller Regel die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigender und behindernder Effekte,
  • sozial stigmatisierender Effekte.

 

Die Unterstützungen haben die vielfältigen gesundheitlichen, psychischen, familienbezogenen und gegebenenfalls auch die pädagogischen Zusammenhänge zu berücksichtigen. Dazu bedarf es einer Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, also Kind, Eltern(-teil),Therapeut, Pädagogen, gegebenenfalls (para-) medizinischer, psychologischer u.a. Fachkraft. Dies erfordert eine umfassende Fach-, Förder- und Beratungskompetenz in Form der Integrationshilfe.

3) Kostenträger

Ablauf

Das traditionelle Erscheinungsbild erfordert eine entsprechend komplexe, d. h. in aller Regel: interdisziplinär kompetente Unterstützung. Diese ist einzubetten in die derzeitigen Finanzierungssysteme für die beschriebenen Erscheinungsbilder. Damit Kostenklärungen nicht eine Integrationshilfe unnötig und langfristig verzögern, sind die Zuständigkeiten dringend zu klären und Abstimmungen bzw. Absprachen zwischen den Anbietern und den Kostenträgern vorzunehmen.

Die Kostenträger sind ausschließlich die Jugendämter.

 

KJHG

Erhebliche Beeinträchtigungen im Schulalter können zu seelischer Behinderung im Sinne einer sekundären Neurotisierung führen (Lempp, S. 54f). Dies bedeutet einen Anspruch auf Kostenübernahme gemäß dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz, KJHG, sofern eine erzieherische/schulische Förderung nachweislich nicht ausreicht.

 

Anzeichen

Als Anzeichen für eine vorliegende oder drohende seelische Behinderung sind anzusehen:

„Verlust des Selbstwertgefühls, Angst, Schulphobien, Leistungsverweigerung, Lernunlust, Aggressivität, Resignation, Schlaf- und Essstörungen, Kopf- und Bauchschmerzen bzw. Erbrechen vor dem Kindergarten/Schulbesuch. Leicht folgen daraus soziale Fehlentwicklungen, Verhaltensstörungen, Erziehungsprobleme, Schulwechsel, verfrühter Schulabgang, Arbeitslosigkeit, Drogensucht, Jugendkriminalität, Nichteingliederung in die Gesellschaft und Sozialbedürftigkeit.“

4) Begutachtung und Hilfeplan

Gutachten

Für Diagnostik und eine anschließende Begutachtung resultiert aus der Krankenkassenstellungnahme und den Kommentaren zum KJHG, dass differenzierte Informationen gebraucht werden wie:

  • Ausprägungsgrad der LRS/Dyskalkulie,
  • Auswirkungen auf Erleben und Verhalten des Kindes – Anzeichen für oben genannte psychische Störungen,
  • Aktuelle und frühere gesundheitliche Belastungen wie Teilleistungsstörungen in der Sensorik, Motorik, Sprache, Psyche,
  • Allgemeiner Entwicklungsstand und allgemeine Intelligenz,
  • Entwicklung der Problematik einschließlich der Geschichte erfolgreicher und erfolgloser Bewältigungsversuche,
  • Lebenssituation des Kindes,
  • Belastungen des familiären und des weiteren Umfeldes durch die Störung einschließlich der daraus resultierenden Reaktionen, u. a.: sind die sozialen Beziehungen des Kindes beeinträchtigt,
  • „Auskunft der Schule über die Möglichkeit, das Kind zu fördern“ (Empfehlung „Hilfe gemäß § 35a SGB VIII für ambulante Maßnahmen der Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie“, Hessischer Landkreistag; Rundschreiben vom 28.10.1997, S. 5)

 

Qualifikation

Im Falle entsprechender Indikation ist eine komplexe Intervention dringend erforderlich: „Diese kombinierte Hilfe (die in einer Hand liegen muss) kann nur von Therapeuten, Diplom-Psychologen, Lehrern, Sonderpädagogen, Ärzten und Sozialpädagogen erbracht werden.

An anderer Stelle werden hier noch genannt: „andere pädagogische oder therapeutische Ausgangsqualifikationen in begründeten Einzelfällen, bei Vorliegen mehrjähriger Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen und besonderer Befähigung in der Arbeit mit jungen Menschen.“ (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit; Bayerischer Landtag 8/96 vom 29.01.1996, S. 5)

An dieser Stelle sind sich Krankenkassen und Jugendämter in ihrer Erwartung an die Kompetenzen einig, in der Praxis ist regional unterschiedlich geregelt, wer Diagnostik und Begutachtung durchführt.

4.1) Mitwirkung, Hilfeplan § 36

Im Rahmen der Finanzierung durch das Jugendamt sieht das KJHG Absprachen zwischen Beteiligten – Klienten, Kostenträgern und Therapeuten – vor.

 

Dies wird nach § 36 geregelt:

  • Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendlich sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlich hinzuweisen.
  • Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigt Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.

 

 

Förderplan

Unter Abstimmung mit allen (I) Beteiligten – Klient, Eltern, Erzieher, Lehrkraft, Therapeut, eventuell anderen Beteiligten sowie einem Behördenvertreter – soll ein Förderplan erstellt werden.

Dementsprechend weisen Entwicklungsberichte nach einem angemessenen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr bis dreiviertel Jahr Veränderungen in den verschiedenen Bereichen – Verhalten, Leistung; in der Therapie, zuhause, in der Schule – nach.

Dieses Vorgehen entspricht dem systemisch konzipierten Vorgehen in der Integrationshilfe, das – soweit dies möglich ist (Kooperationsbereitschaft, Einwilligung u. a.) – konzeptionell die Arbeit mit Kind und Umfeld anstrebt.

 

 

4.2) Vereinbarungen über die Höhe der Kosten §77

  • Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben; das nähere regelt das jeweilige Landesrecht.

 

Qualifikation

Vom Kostenträger muss – neben der Indikation seitens des Klienten – die Qualifikation des/der Therapeuten berücksichtigt werden. Diese haben ihre jeweilige Therapiekonzeption zu entwickeln und vorzulegen.

Mit diesen Anbietern kann eine Leistungs- und Kostenvereinbarung geschlossen werden, die eine differenzierte Auflistung der therapeutischen Möglichkeiten, der Qualifikation der Mitarbeiter sowie eine Entgeltvereinbaren enthält.

Kosten

Je 60 min  = 55,90 €

 

Information zur Integrationshilfe

 

Behandlungsziele

  • bei psychischen Störungen
  • Verbesserung der psychischen Grundleistungsfunktionen;
  • Verbesserung der Eigen- und der Fremdwahrnehmung;
  • Verbesserung von auf psychischem und medikamentös-toxischem Wege eingeschränkten körperlichen Funktionen;
  • Verbesserung kognitiver Funktionen;
  • Verbesserung entwicklungspsychologisch wichtiger Funktionen; insbesondere bei kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen;
  • Verbesserung der zur Erhaltung der Selbständigkeit erforderlichen Funktionen.

 

  • in der Gruppenbehandlung
  • Verbesserung der Koordination und Organisation der Sensomotorik;
  • Regulierung der Wahrnehmungsleistung aller Körpersinne;
  • Training neuropsychologischer Ausfälle;
  • Verbesserung der sozioemotionalen Fähigkeiten.

 

  • in der Gruppenbehandlung bei psychischen Störungen
  • Verbesserung der sozialen Wahrnehmungsfähigkeiten;
  • Verbesserung von Motivation und Kommunikation beeinflussenden Faktoren;
  • Verbesserung entwicklungspsychologisch wichtiger Funktionen;
  • Verbesserung von auf psychischem und medikamentös-toxischem Wege eingeschränkten körperlichen Funktionen;
  • Verbesserung der zur Erhaltung der Selbständigkeit erforderlichen Funktionen (psychosoziale Nachsorgebehandlung).

 

  • im pädiatrischen Bereich
  • bei Entwicklungsrückstand-/diskrepanz;
  • Schreib- und Leseschwierigkeiten;
  • Störungen der Grob- und Feinmotorik;
  • Störungen der sensorischen Integration;
  • Wahrnehmungsstörungen;
  • Verhaltensauffälligkeit bzw. –störungen;
  • Körperliche und geistige Behinderungen;
  • Down Syndrom;
  • Cerebrale Parese;
  • Minimaler cerebraler Dysfunktion.

 

  • mit motorischen / sensomotorischen Auffälligkeiten
  • Störungen der Grob- und Feinmotorik;
  • Störungen der Koordination;
  • Störungen bimaueller Fertigkeiten;
  • Störungen der Tiefen- und Oberflächensensibilität;
  • Störungen des Gleichgewichts.

 

  • mit neuropsychologischen Störungen
  • Apraxie;
  • bei räumlichen; zeitlichen und örtlichen Orientierungsstörungen;
  • bei Aufmerksamkeits-; Merkfähigkeits- und Konzentrationsstörungen.

 

  • mit Schwierigkeiten im lebenspraktischen Situationen
  • beim An- und Ausziehen; Körperpflege;
  • beim Einnehmen der Mahlzeiten.

 

  • mit psychischen / psychosomatischen Erkrankungen
  • Schwierigkeiten beim Strukturieren des Tagesablaufs;
  • Schwierigkeiten beim Einhalten regelmäßiger Termine;
  • Antriebsarmut;
  • Mangelnde Ausdauer und Durchhaltevermögen;
  • Interesselosigkeit und Unflexibilität;
  • mangelnde Selbständigkeit / Handlungsneigung.

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